Kursbeginn:
Prüfung:
Die Schulung “Basiskurs” müssen Fahrzeugführer von
- Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die für Stück- oder Schüttguttransporte eigesetzt werden (mehr als 1000 Gefahrgut-Punkte),
- Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m3 nicht übersteigt oder in Ausetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m3 transportieren,
- Batterie-Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m3
absolvieren.