BKF-Weiterbildung
Termine:
Warum Weiterbildung?
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Fahrerinnen und Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder des EWR sind
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und für ein Unternehmen mit Sitz in EU/EWR arbeiten
zu Weiterbildungen zum Zwecke der “Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse” soweit Sie diese Fahrten
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- zu gewerblichen Zwecken
- auf öffentlichen Straßen
mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.