Ablauf der “verkehrspädagogischen Teilmaßnahme”:
Das Seminar besteht aus 2 Modulen zu je 90 Minuten und ist als Einzelunterricht oder in der Gruppe mit bis zu 6 Teilnehmern möglich; keine Fragebögen, keine Prüfung! Im Seminar wird z.B. die “Fahrkarriere” der Teilnehmer betrachtet. Tatbezogene Regelverstöße werden bearbeitet, Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Verstößen vermittelt. Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems. Aufgaben zur Selbstbeobachtung mit Auswertung im zweiten Modul sollen dazu beitragen, einen Ansatzpunkt für die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zu schaffen.
Kurzüberblick:
- 2 “Module” zu je 90 Minuten in einer Fahrschule
- 1-6 Teilnehmer
- Kurzfristige Planung möglich (es kann ohne Voranmeldung bei der Behörde begonnen werden)
- Zeitraum: Das zweite Modul darf frühestens 1 Woche nach dem ersten Modul stattfinden
- Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende des zweiten Moduls ausgehändigt
Dieses Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden. Zusätzlich müssen Sie an der “verkehrspsychologische Teilmaßnahme” bei einem Psychologen (2 Sitzungen zu je 75 Minuten) teilnehmen. Die zweite Sitzung dieser Teilmaßnahme darf frühestens 3 Wochen nach der ersten erfolgen.
Mit welcher Teilmaßnahmen Sie beginnen, ist nicht vorgegeben. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Psychologen mit dem wir zusammenarbeiten.