Gabelstapler-Ausbildung
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 “Flurförderzeuge” dürfen nur Fahrer/innen auf Gabelstaplern eingesetzt werden, die für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sind und die Befähigung auch nachweisen können. Wir bieten Ihnen Gabelstapler-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an:
- Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
- Unfallursachen
- Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
- Technische Grundlagen
- Wartung und Pflege
Termine und Preise erfragen Sie bitte unter der Telefonnummer: 0172/9466515.