Klasse B mit Schlüsselzahl B 197

Fahrschule

B197 – Der neue und einfachere Weg zum Autoführerschein

In der Vergangenheit war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem
Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen.

Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

Leider gibt es jedoch einen Nachteil, wird der Führerschein nur auf einem Automatikfahrzeug absolviert:

Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.  Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden.

Um die Schlüsselzahl 78 loszuwerden, wurde bisher eine praktische Fahrprüfung mit einem Schaltwagen benötigt.

Ab dem 01.04.2021 wird sich dies ändern!

Die neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

Die folgenden Voraussetzungen sind hierfür notwendig:
  • mindestens 10 Fahrstunden je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (Die Prüfung muss zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außerorts erfolgen).

Anschließend kann mit der Bescheinigung der Fahrschule eine bestehende Automatikbeschränkung aufgehoben werden oder die Schlüsselzahl B197 direkt eingetragen werden.